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   LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 379/99   

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LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 379/99 (https://dejure.org/1999,39333)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.11.1999 - 4 Sa 379/99 (https://dejure.org/1999,39333)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. November 1999 - 4 Sa 379/99 (https://dejure.org/1999,39333)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87

    Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen

    Auszug aus LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 379/99
    Dies entspricht dem allgemeinen Verständnis der Bedeutung von Richtbeispielen für die Eingruppierung in ein tarifliches Vergütungssystem (BAG vom 21.10.1987, AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie = EzA § 4 TVG Druckindustrie Nr. 13; BAG vom 28.09.1988, AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie = EzA § 4 TVG Druckindustrie Nr. 17).

    Auch hier entspricht es aber dem Willen der Tarifvertragsparteien, daß die Richtbeispiele bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in den abstrakten Tätigkeitsmerkmalen und bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten, die als Richtbeispiele nicht genannt sind, heranzuziehen sind (BAG vom 21.10.1987, AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie = EzA: § 4 TVG Druckindustrie Nr. 13).

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 326/88

    Eingruppierung eines Druckers in eine höhere Lohngruppe

    Auszug aus LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 379/99
    Dies entspricht dem allgemeinen Verständnis der Bedeutung von Richtbeispielen für die Eingruppierung in ein tarifliches Vergütungssystem (BAG vom 21.10.1987, AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie = EzA § 4 TVG Druckindustrie Nr. 13; BAG vom 28.09.1988, AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie = EzA § 4 TVG Druckindustrie Nr. 17).

    Daraus folgt, daß die Tätigkeit, die den Anforderungen eines Richtbeispiels nicht in vollem Umfange entspricht, die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der begehrten Vergütungsgruppe dann erfüllen kann, wenn zum Ausgleich für die im Einzelfall fehlende Tätigkeit andere Tätigkeiten hinzukommen, die tariflich gleichermaßen zu bewerten sind (BAG vom 28.09.1988, AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie = EzA § 4 TVG Druckindustrie Nr. 17).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.09.1999 - 4 Sa 896/97

    Anspruch auf Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe

    Auszug aus LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 379/99
    Das Landesarbeitsgericht hat daraufhin den Wert des Streitgegenstandes durch Beschluß vom 04.11.1999 (4 Sa 896/97) auf 15.768,09 DM = 8.062,10 EUR festgesetzt.

    Bereits in dem Berufungsverfahren 4 Sa 896/97 habe er darauf hingewiesen, daß die in der Niederlassung Arnsberg der Beklagten beschäftigten Fahrer, die ihm vergleichbar seien, in VergGr.

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 379/99
    Entspricht die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit einem Richtbeispiel einer niedrigeren als der beantragten Vergütungsgruppe, so kann diese Tätigkeit nicht unter die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der begehrten Vergütungsgruppe subsumiert werden (BAG vom 25.09.1991, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2).
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95

    Eingruppierung: Erzieherin mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 379/99
    Anders als bspw. bei "fachlich schwierigen" Tätigkeiten (vgl. dazu BAG vom 05.03.1997, ZTR 1997, 458, 459 [BAG 05.03.1997 - 4 AZR 482/95]) wird hier nach den tariflichen Oberbegriffen hinsichtlich der Qualifikation keine sehr deutliche Heraushebung der Aufgaben aus der Normal- oder Grundtätigkeit gefordert.
  • BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83

    Eingruppierung von Erster Verkäuferin - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 379/99
    Auf die allgemeinen Merkmale muß wieder dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Richtbeispiel nicht oder nicht voll erfaßt wird (BAG vom 08.02.1984, AP Nr. 134 zu § 1 TVG Tarifverträge: Auslegung; BAG vom 07.11.1984, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 512/95

    Eingruppierung einer Erzieherin an einer Sonderschule

    Auszug aus LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 379/99
    6 in gewichtiger Weise übersteigt (so zum BAT die vom Arbeitsgericht zitierte Entscheidung BAG vom 12.02.1997, ZTR 1997, 328, 329).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 379/99
    Die in den Vergütungsordnungen in aller Regel enthaltenen, abstrakten Tätigkeitsmerkmale (Oberbegriffe) sind wegen der notwendigen Erfassung der unübersehbar vielfältigen Tätigkeiten auf allen Lebensgebieten, die die Tarifvertragsparteien nicht erschöpfend berücksichtigen können, unverzichtbar (BAG vom 06.06.1984, AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 06.06.1984, AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

    Auszug aus LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 379/99
    Die in den Vergütungsordnungen in aller Regel enthaltenen, abstrakten Tätigkeitsmerkmale (Oberbegriffe) sind wegen der notwendigen Erfassung der unübersehbar vielfältigen Tätigkeiten auf allen Lebensgebieten, die die Tarifvertragsparteien nicht erschöpfend berücksichtigen können, unverzichtbar (BAG vom 06.06.1984, AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 06.06.1984, AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 534/84

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sachbearbeiters in der Druckindustrie -

    Auszug aus LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 379/99
    Dies entspricht auch den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Praktikabilität, denen die Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen im allgemeinen gerecht werden wollen (BAG vom 12.03.1986, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie = EzA § 4 TVG Druckindustrie Nr. 4).
  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 257/85

    Herstellung von Anzeigen - Gestaltung nichtstandardisierter Anzeigen -

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